Auch der Bedarfsausweis wird unter verschiedenen Begriffen geführt und synonym auch Energiebedarfsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis genannt.
Für den Bedarfsausweis wird der jährliche Energiebedarf (daher der Name Bedarfsausweis) des Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Lüftung berechnet.
In die Berechnung fließen die relevanten physikalischen Eigenschaften des Gebäudes wie Fläche bzw. Größe, Anlagentechnik (Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Nutzung regenerativer Energien etc.) und Wärmedämmfähigkeit der Gebäudehülle ein – Messungen vor Ort sind dafür nicht erforderlich. So können konkrete, auf die vorhandene Bausubstanz und Anlagentechnik bezogene Modernisierungsempfehlungen ausgesprochen und Schwachstellen identifiziert werden.
Berechnet werden die Energiebedarfskennwerte des Gebäudes für End- und Primärenergie. Dem werden standardisierten Rahmenbedingungen für Nutzerverhalten und Witterung zugrunde gelegt. Das tatsächliche Nutzungsverhalten der Bewohner hat somit keinen Einfluss auf die Berechnung.
Durch die Berechnung von sowohl Endenergieverbrauch als auch Primärenergieverbrauch kann die gesamte Kette der Energiebereitstellung bewertet werden.
Wichtig ist dies vor allem, da der Primärenergieverbrauch je nach Energieträger (Heizung mit Erdgas, Heizöl, Pellets etc.) stark variieren kann. So können auch Gebäude mit einem identischen Endenergieverbrauch einen stark abweichenden Primärenergieverbrauch haben.
Der Primärenenergiebedarf bezeichnet den ökologischen Wert eines Gebäudes, berücksichtigt also die Energie für Heizung und Warmwasser, aber auch die Verluste, die bei der Gewinnung, der Aufbereitung und dem Transport dieser Rohstoffe entstehen.
Der Endenergiebedarf gibt die jährlich benötigte Menge an Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden kommt noch Kühlung und Beleuchtung dazu. Es wird unter Standardbedingungen ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik errechnet. Der Endenergiebedarf bezeichnet somit die Energiemenge, die dem Gebäude zugeführt werden muss, um die standardisierte Innentemperatur, den Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sicherzustellen.
DIESER WERT MUSS IM EXPOSÉ STEHEN (BEI VERKAUF ODER VERMIETUNG !
Vorteile des Bedarfsausweises auf einen Blick:
Berechnung der relevanten Kennwerte ist aufgrund standardisierter Annahmen unabhängig vom Nutzerverhalten
Geringer Aufwand bei einer Aktualisierung der Werte des Bedarfsausweises nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
Dokumentation der Energieeffizienz des Gebäudes
Nachteile des Bedarfsausweises:
Aufgrund des höheren Aufwandes und der energetischen Bewertung des Gebäudes ist ein Bedarfsausweis in der Regel teurer
Der Bedarfsausweis liefert keine Bewertung des tatsächlichen Energieverbrauchs der Hausbewohner.
Auch beim Bedarfsausweis gibt es gewisse Einschränkungen. Diese betreffen jedoch vor allem Sonderfälle, so dass die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises für die meisten Gebäude möglich ist. Nicht erstellt werden können wir den Ausweis jedoch für:
Gebäude mit mehr als 25 Wohneinheiten.
Gebäude, die nicht über einen rechteckigen oder l-förmigen Grundriss verfügen.
Gebäude, die ein Schwimmbad besitzen.
Gebäude mit mehreren Heizsystemen (Ausnahme: Besitzt das Gebäude eine Zentralheizung und Zusatzheizungen decken weniger als 10 Prozent des Heizwärmebedarfs, ist die Ausstellung trotzdem möglich).