Mischgebäude, also Objekte mit sowohl Wohn- als auch Gewerbenutzung, unterliegen der Energieausweispflicht, aber mit einem zentralen Unterschied zum klassischen Wohn- oder Nichtwohngebäude. Denn in fast allen Fällen benötigen beide Anteile des Mischgebäudes jeweils einen Energieausweis. Für den gewerblichen Anteil brauchen Sie demzufolge einen Energieausweis für Nichtwohngebäude, für den Wohnanteil einen für Wohngebäude.
Für den Wohnbereich (Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen) brauchen Sie einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis (je nach Baujahr).
Bei dem Gewerbeteil (Ladengeschäft, Büro ect.)
reicht ein Verbrauchsausweis.
Im Allgemeinen gilt ein Flächenanteil von weniger als 20 % der Gesamtfläche als unerheblich. Das bedeutet, bei Gebäuden mit einer untergeordneten Nutzung, die weniger als 20% Flächenanteil hat, ist nur ein einziger Energieausweis notwendig. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet, die nur im Erdgeschoss über eine Ladeneinheit verfügen oder bei größeren Gewerbeobjekten mit einer Betreiberwohnung. Dieser Ermessensspielraum kann sich erhöhen, wenn die Gewerbenutzung “wohnähnlich” ist, zum Beispiel bei Büros oder Arztpraxen.